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Förderung der Biodiversität durch Anlage von Blühstreifen und Blühflächen auf Ackerflächen sowie Förderung der dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in naturbedingt benachteiligten Gebieten zur Erhaltung nachhaltiger Bewirtschaftungsmaßnahmen.
Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen.
Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung, Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Beregnung, Meloration.
Einrichtung von zweijährigen Schonflächen die mindestens 5% des jeweiligen Schlages betragen.
Einschränkung bzw. Düngungsverbot bis einschließlich RGV/ha Dauergrünland auf Flächen im Natura 2000 Gebiet.
Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile in den benachteiligten Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt.
Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und Ausgleich ständiger natürlicher und wirtschaftlicher Nachteile in den benachteiligten Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt.